Zielgruppe


Die Integrative Förderung unterliegt kantonalen Vorgaben. Die Pensenberechnung (Gesamtzahl der IF-Lektionen) richtet sich nach kantonalen Richtlinien und ist in einem bestimmten Mass vorgegeben. Die Lernenden, die von der schulischen Heilpädagogin (SHP) unterstützt und gefördert werden, können in folgende Gruppen eingeteilt werden:

Kinder im Kindergarten und 1./2. Klasse

Alle Kinder werden von den Lehrpersonen und der SHP gezielt beobachtet. Es werden Förderangebote im Bereich der Wahrnehmung und Bewegung gemacht, damit allfälligen Lernschwierigkeiten vorgebeugt werden können. Die SHP arbeitet häufig im Klassenzimmer mit. Es wird versucht, Probleme frühzeitig zu erkennen und gezielt anzugehen.

Kinder, die mit Unterstützung die Klassenziele erreichen

Es gibt Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung brauchen, damit sie die Klassenziele erreichen können. Sie werden im Klassenzimmer oder in Gruppen durch die SHP unterstützt und unterrichtet. Das heisst, dass bei auftauchenden Schwierigkeiten die Lernenden nach Möglichkeit mit Integrativer Förderung unterstützt werden (kurzfristige IF- Unterstützung). Bei länger andauernden Schwierigkeiten (mind. 6 Monate regelmässige Förderung) kommt die zweijährige IF-Begleitung zum Tragen, die auf Antrag verlängerbar ist. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten an den Klassenzielen und die Bewertung erfolgt nach Klassennorm. Der sogenannte IF-Status wird eingeleitet, um ein Anrecht auf mehr Förderung zu erlangen. Dies geschieht in Absprache mit den Eltern (längerfristige IF).

Kinder mit individuellen Lernzielen

Es gibt Schülerinnen und Schüler, welche die Klassenziele in einzelnen Fächern über längere Zeit nicht erreichen können. Sie werden nach individuellen Lernzielen unterrichtet und arbeiten an Stoffprogrammen, die ihren Lernmöglichkeiten entsprechen. Beurteilt wird in Form eines Lernberichts und es gibt einen entsprechenden Eintrag im Zeugnis. Der Entscheid über individuelle Lernziele wird durch die Klassenlehrperson, die SHP, die Eltern und das Kind getroffen. Der Schulpsychologische Dienst kann beigezogen werden.

Kinder mit Teilleistungsschwächen

Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen (Legasthenie, Dyskalkulie,...) werden in Gruppen oder einzeln gefördert.